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KI & AI-Engineering August 2026

EU AI Act: Transparenzpflichten ab August 2026

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act für fast alle Unternehmen, die KI einsetzen. Wir erklären, was konkret zu tun ist.

Seit dem 2. August 2026 müssen Unternehmen in der EU offen über ihren KI-Einsatz informieren, ob Chatbot, KI-Bild oder automatisch erstellter Text. Diese Pflicht zur Offenlegung, die sogenannten Transparenzpflichten des EU AI Act, ist jetzt für fast alle Unternehmen verbindliches Recht.

Der EU AI Act, die europäische KI-Verordnung, ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Nun, ab dem 2. August 2026, werden die zentralen Transparenzpflichten scharf geschaltet. Das betrifft nicht nur große Konzerne, sondern nahezu alle Unternehmen, die KI-Systeme beruflich einsetzen. Wer Chatbots im Kundenservice nutzt, KI-generierte Bilder für Marketingkampagnen erstellt oder automatisiert Texte verfasst, muss jetzt handeln.

Die EU-AI-Act-Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026 für fast alle Unternehmen, die KI beruflich einsetzen, und verlangen einen sichtbaren Interaktionshinweis für Chatbots sowie eine maschinenlesbare Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte. Wir zeigen, was genau verlangt wird, wen es betrifft und wie Sie die Anforderungen mit überschaubarem Aufwand umsetzen können. Dabei vertreten wir eine klare Position: Unternehmen, die jetzt ihre KI-Systeme inventarisieren und Transparenzprozesse aufbauen, vermeiden späteren Anpassungsdruck und Haftungsrisiken.

Welche Transparenzpflichten gelten ab August 2026?

Die Verordnung unterscheidet zwei zentrale Pflichten. Erstens: Anbieter von KI-Systemen, die mit natürlichen Personen interagieren, müssen sicherstellen, dass diese Personen darüber informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren. Das gilt etwa für Chatbots oder KI-gestützte Telefonassistenten. Die Information muss klar und verständlich sein, eine versteckte Fußnote genügt nicht.

Zweitens: Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Inhalte erzeugen, müssen diese Inhalte maschinenlesbar als KI-generiert kennzeichnen. Synthetische Inhalte sind Bilder, Videos, Audio oder Texte, die vollständig von einer KI erzeugt wurden. Die Kennzeichnung muss maschinenlesbar sein, also so, dass ein Computerprogramm sie automatisch auslesen kann. Üblich ist das über Metadaten: zusätzliche Informationen, die unsichtbar in der Bild- oder Textdatei mitgespeichert werden. So lässt sich nachvollziehen, ob ein Bild oder ein Text von einer KI stammt.

Für Betreiber, also Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, bedeutet das konkret: Wenn Sie KI-erzeugte Inhalte auf Ihrer Website veröffentlichen, müssen Sie sicherstellen, dass diese Inhalte entsprechend gekennzeichnet sind. Die Pflicht trifft Sie als Betreiber, auch wenn Sie die KI nicht selbst entwickelt haben. Unsere Position: Die Kennzeichnung ist keine lästige Formalie, sondern eine Grundlage für Vertrauen und rechtssichere Kommunikation. Transparenz schafft Glaubwürdigkeit bei Kunden und Geschäftspartnern.

Wer ist vom EU AI Act betroffen?

Von den Transparenzpflichten sind seit dem 2. August 2026 sowohl KI-Anbieter als auch Betreiber betroffen, jeweils mit unterschiedlichen Pflichten: Anbieter müssen Hinweise und Kennzeichnungen technisch einbauen, Betreiber müssen deren Wirksamkeit im Einsatz sicherstellen. Der EU AI Act unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern. Anbieter sind die Entwickler von KI-Systemen, die ihre Produkte auf den Markt bringen. Betreiber, im Gesetzestext auch Deployer genannt, sind Unternehmen, die KI-Systeme beruflich in eigener Verantwortung einsetzen.

Ein Beispiel: Ein mittelständisches Unternehmen bindet einen KI-Chatbot eines externen Anbieters in seine Website ein. Der Anbieter muss den Hinweis auf die KI-Interaktion technisch ermöglichen. Das Unternehmen als Betreiber muss dafür sorgen, dass der Hinweis tatsächlich angezeigt wird.

Für bestehende KI-Systeme gibt es eine mögliche Erleichterung: Der noch nicht verbindliche EU-Rechtsakt „Digital Omnibus on AI“ plant eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Dieser Rechtsakt soll bürokratische Hürden abbauen und verschiebt unter anderem die aufwendigen Pflichten für sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme, also KI-Anwendungen mit besonders weitreichenden Auswirkungen, etwa bei Personalauswahl, Kreditvergabe oder biometrischer Identifizierung, von August 2026 auf den 2. Dezember 2027. Wichtig ist: Der Digital Omnibus ist noch nicht in Kraft. Sie können sich also nicht sicher darauf verlassen. Wir halten es für einen Fehler, die Vorbereitung aufzuschieben, bis der Rechtsakt verbindlich ist. Die Transparenzpflichten gelten jetzt, und die Vorbereitung kostet weniger Zeit und Geld, als später unter Zeitdruck zu reagieren.

Was verlangt Artikel 4 zur KI-Kompetenz?

Neben den Transparenzpflichten gibt es eine weitere Anforderung, die oft übersehen wird: die KI-Kompetenz nach Artikel 4 des EU AI Act. Diese Anforderung gilt bereits seit dem 2. Februar 2025. Eine geplante, aber noch nicht in Kraft getretene Neufassung von Art. 4 ist Teil des Digital Omnibus on AI. Sie verlangt, dass alle Personen, die mit KI-Systemen arbeiten, über ausreichende Kenntnisse verfügen, um diese Systeme sicher und verantwortungsvoll zu nutzen.

Das bedeutet für Unternehmen: Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Mitarbeitenden verstehen, was KI kann, wo ihre Grenzen liegen und welche Risiken mit dem Einsatz verbunden sind. Das ist keine einmalige Schulung, sondern ein kontinuierlicher Prozess. KI-Kompetenz ist die Grundlage für die Einhaltung aller anderen Pflichten. Nur wer versteht, wie ein KI-System funktioniert, kann beurteilen, ob die Transparenzanforderungen erfüllt sind.

Wir empfehlen, die Schulungen nicht als lästige Pflicht zu betrachten, sondern als Chance. Mitarbeitende, die KI verstehen, können etwa automatische Inhaltskennzeichnungen korrekt bedienen und Fehler bei der Interaktion mit Chatbots vermeiden. Die Investition in KI-Kompetenz zahlt sich also doppelt aus: Sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und verbessern gleichzeitig Ihre Arbeitsabläufe.

Wie setzen Sie die Kennzeichnung in drei Schritten um?

Die Umsetzung gelingt in drei Schritten: 1) Inventur aller eingesetzten KI-Systeme inkl. versteckter Funktionen in CRM/Bildtools, 2) Bewertung jedes Systems auf Interaktion oder synthetische Inhalte mit Dokumentation, 3) technische Umsetzung der Hinweise und Kennzeichnungen via Metadaten oder Wasserzeichen. Der erste Schritt ist die Inventur. Erstellen Sie eine Liste aller KI-Systeme, die in Ihrem Unternehmen im Einsatz sind. Dazu gehören nicht nur offensichtliche Systeme wie Chatbots, sondern auch KI-Funktionen in Software, die Sie bereits nutzen, etwa in CRM-Systemen oder Bildbearbeitungsprogrammen. Fragen Sie Ihre Abteilungen, welche Tools mit KI-Funktionen verwendet werden.

Der zweite Schritt ist die Bewertung. Prüfen Sie für jedes KI-System, ob es mit natürlichen Personen interagiert oder synthetische Inhalte erzeugt. Wenn ja, müssen Sie feststellen, ob die erforderlichen Transparenzmechanismen vorhanden sind. Bei Systemen externer Anbieter klären Sie vertraglich, wer für die Kennzeichnung verantwortlich ist. Dokumentieren Sie Ihre Bewertung, das schafft Nachweise für spätere Prüfungen.

Der dritte Schritt ist die Umsetzung. Sorgen Sie dafür, dass Interaktionshinweise angezeigt und Inhalte gekennzeichnet werden. Technisch gelingt das über Metadaten, Wasserzeichen oder andere maschinenlesbare Formate. Prüfen Sie regelmäßig, ob die Mechanismen funktionieren, und passen Sie Ihre Prozesse an, wenn sich die KI-Systeme ändern. Ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess ist hier der richtige Ansatz.

Anbieter vs. Betreiber: Wer macht was?

PflichtAnbieterBetreiber
InteraktionshinweisTechnisch einbauenAnzeige sicherstellen
Kennzeichnung synthetischer InhalteMetadaten implementierenVeröffentlichung kennzeichnen

Fazit: Warum jetzt Handeln die Kosten senkt

Die Transparenzpflichten des EU AI Act sind Realität. Unternehmen, die jetzt handeln, sparen später Zeit, Geld und Nerven. Die Inventur der KI-Systeme ist die Grundlage für alles Weitere. Sie schafft Klarheit darüber, welche Systeme im Einsatz sind und welche Pflichten daraus entstehen. Wer diese Arbeit aufschiebt, riskiert nicht nur Sanktionen, die der AI Act vorsieht, sondern auch einen Vertrauensverlust bei Kunden und Geschäftspartnern.

Unsere Position ist eindeutig: Transparenz ist kein Hindernis, sondern ein Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die offen kommunizieren, wenn KI im Spiel ist, positionieren sich als vertrauenswürdige Partner. Die Umsetzung der Transparenzpflichten ist machbar, wenn man strukturiert vorgeht. Beginnen Sie mit der Inventur, bewerten Sie Ihre Systeme und setzen Sie die Kennzeichnung um. Ihr Aufwand wird sich auszahlen.

Häufige Fragen

Welche Transparenzpflichten gelten ab August 2026 nach dem EU AI Act?

Ab dem 2. August 2026 müssen Anbieter von KI-Systemen, die mit natürlichen Personen interagieren, diese über die Interaktion informieren. Zudem müssen KI-Systeme, die synthetische Inhalte erzeugen, diese maschinenlesbar als KI-generiert kennzeichnen.

Wen betreffen die Transparenzpflichten: Anbieter, Betreiber oder beide?

Die Transparenzpflichten betreffen sowohl Anbieter als auch Betreiber. Anbieter (Entwickler) müssen die Hinweise und Kennzeichnungen in ihre Systeme einbauen. Betreiber (Unternehmen, die KI einsetzen) müssen sicherstellen, dass diese Mechanismen im praktischen Einsatz wirken.

Wie müssen KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden?

KI-generierte Inhalte müssen maschinenlesbar gekennzeichnet werden, etwa durch Metadaten im Dateiformat oder Wasserzeichen. Die Kennzeichnung muss so erfolgen, dass sie automatisch erkannt werden kann.

Was ist der Digital Omnibus und welche Übergangsfrist plant er?

Der Digital Omnibus on AI ist ein geplanter EU-Rechtsakt, der bürokratische Hürden abbauen soll. Für bestehende KI-Systeme plant er eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Der Rechtsakt ist jedoch noch nicht verbindlich in Kraft.